Gesetzliche Grundlagen

Die Arbeit vom Team-Eulenhorst basiert auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Individual-Sozialpädagogische-Einzelbetreuung im Ausland sind Hilfen zur Erziehung nach §27 SGBVIII in Verbindung mit §§ 35, 35a bzw. Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41.